Mielchen & Coll. | Home
Bundesgerichtshof verhandelt über Kameras als Beweismittel. Permanentes Filmen Anderer ohne deren Einverständnis verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und gegen das Bundesdatenschutzgesetz, es setzt dem Filmen in der Öffentlichkeit enge Grenzen, so Mielchen. SPIEGEL ONLINE vom 10.04.2018